Patientenverfügung

Mit Blick auf eine gesunde und sichere Zukunft

Pflege-Ratgeber

Patientenverfügung

Eine Patientenverfügung verfassen

Grundlagen, Hinweise und Tipps

Eine Patientenverfügung

verfassen – Grundlagen

und Tipps

Was ist eine Patientenverfügung?

Was ist eine

Patientenverfügung?

    • Definition: In einer Patientenverfügung legen Sie schriftlich fest, wie Sie im Falle einer Einwilligungsunfähigkeit medizinisch behandelt werden möchten.
    • Sie erlaubt das Einwilligen oder Ablehnen bestimmter ärztlicher Maßnahmen.
    • Persönliche Werte und Vorstellungen zu Leben und Tod sollten dokumentiert werden.
    • Die Verfügung hilft Ärztinnen und Ärzten, im Sinne des Patientenwillens zu handeln.
    • Die Patientenverfügung ist Ausdruck des Selbstbestimmungsrechts (Bundesärztekammer).

Beratung vor dem Verfassen:

    • Persönliches Gespräch mit dem Hausarzt empfohlen.
    • Kirchen, Hospize oder Wohlfahrtsverbände bieten unterstützende Beratung an

Wie sieht eine Patientenverfügung aus?

Wie sieht eine

Patientenverfügung aus?

  • Form: Formloses, aber schriftliches Dokument.
  • Keine notarielle Beglaubigung notwendig.
  • Die Verfügung muss konkret und eindeutig formuliert sein.

Typische Inhalte:

  • Künstliche Beatmung
  • Schmerzbehandlung
  • Wiederbelebung
  • Organspende

Hilfen bei der Formulierung:

  • Textbausteine beim Bundesministerium für Justiz und Verbraucherschutz.
  • Online-Tool der Verbraucherzentrale mit Erklärungstexten.

Formale Voraussetzungen:

  • Volljährigkeit des Verfassenden.
  • Eigenhändige Unterschrift mit Namen und Datum.
  • Konkrete Anweisungen und persönliche Beispiele sollten enthalten sein.

Wie lange ist eine Patientenverfügung gültig?

Wie lange ist eine

Patientenverfügung

gültig?

  • Gültig bis zum Tod, sofern sie nicht widerrufen wird.
  • Regelmäßige Überprüfung der Inhalte empfohlen.
  • Bei schwerer Krankheit sollten Wünsche und Anweisungen ggf. aktualisiert werden.

Keine Patientenverfügung – wer darf entscheiden?

Keine Patientenverfügung

wer darf entscheiden?

  • Empfehlung: Ergänzend eine Vorsorgevollmacht hinterlegen.
  • Bei fehlender Patientenverfügung entscheidet eine bevollmächtigte Vertrauensperson im Rahmen der Vorsorgevollmacht.
  • Ohne Vorsorgevollmacht bestimmt das Betreuungsgericht einen gesetzlichen Betreuer.

Absicherung durch eine Betreuungsverfügung:

  • Hiermit können Sie selbst eine Vertrauensperson als Betreuer festlegen.
  • Diese Person entscheidet dann in Abstimmung mit Ärzten nach Ihrem mutmaßlichen Willen.

Wir sind für Sie da!

Gerne beraten wir Sie, welche Leistungen für Sie passen. Auf diese Weise erhalten Sie eine individuell auf Sie oder Ihre Angehörigen abgestimmte Grundpflege. Sie haben Fragen? Auch die beantworten Ihnen unsere Mitarbeiter gerne. Rufen Sie uns an!