Entlastungsgeld
Mit Blick auf eine gesunde und sichere Zukunft
Pflege-Ratgeber
Entlastungsgeld
Entlastungsbetrag: Gezielte
Entlastung für pflegende Angehörige
Entlastungsbetrag:
Gezielte Entlastung für
pflegende Angehörige
So entlasten Sie mit Entlastungsleistungen
Angehörige bei häuslicher Pflege
So entlasten Sie mit
Entlastungsleistungen
Angehörige bei
häuslicher Pflege
Entlastungsleistungen gehören zum Leistungskatalog der Gesetzlichen Pflegeversicherung und sind gesetzlich im § 45b SGB XI geregelt.
- Sie dienen der Entlastung pflegender Angehöriger.
- Sie ermöglichen zusätzliche professionelle Unterstützung bei der Betreuung.
- Sie fördern die Selbstständigkeit und Selbstbestimmtheit der Pflegebedürftigen.
Voraussetzungen für den Anspruch:
- Versicherung in der Gesetzlichen Pflegeversicherung mit mindestens zwei Jahren Versicherungszeit in den letzten zehn Jahren (§ 33 Abs. 2 SGB XI).
- Ein anerkannter Pflegegrad muss vorliegen.
Wozu dient der Entlastungsbetrag?
Wozu dient der
Entlastungsbetrag?
- Haushaltshilfen und haushaltsnahe Dienstleistungen wie:
- Einkaufshilfe
- Reinigung von Haus oder Wohnung
- Wäsche waschen
- Essenszubereitung
- Fahrdienste
- Botengänge
- Alltags- oder Pflegebegleitung
- Angebote zur Beschäftigung, Aktivierung, Gedächtnisförderung, z.B. bei Demenz
- Begleitete Mobilisation
- Verhinderungspflege
- Kurzzeitpflege
- Tages- oder Nachtpflege
- Besuchsdienste
Hinweis:
- Viele dieser Leistungen gelten laut § 45c SGB XI als niedrigschwellige Betreuungsangebote.
- Sie dürfen auch von geschultem Personal oder Ehrenamtlichen ohne Pflegeausbildung erbracht werden.
Höhe des Entlastungsbetrags nach Pflegegrad
Höhe des
Entlastungsbetrags
nach Pflegegrad
Der Entlastungsbetrag beträgt für alle Pflegegrade einheitlich 125 Euro pro Monat:
- Pflegegrad 1: 125 Euro/Monat
- Pflegegrad 2: 125 Euro/Monat
- Pflegegrad 3: 125 Euro/Monat
- Pflegegrad 4: 125 Euro/Monat
- Pflegegrad 5: 125 Euro/Monat
Zusätzliche Entlastung bei Pflegesachleistungen:
- Pflegebedürftige ab Pflegegrad 2 können bis zu 40% des ungenutzten Budgets für weitere Entlastungsleistungen verwenden.
Entlastungsleistungen erhalten – so geht es
Entlastungsleistungen
erhalten – so geht es
- Anspruch über die Pflegekasse einlösen.
- Abrechnung erfolgt nach dem Kostenerstattungsprinzip (Rechnungen und Zahlungsbelege erforderlich).
- Bei Pflegediensten erfolgt die Abrechnung meist direkt mit der Pflegekasse.
Übertragung nicht genutzter Beträge:
- Übertragung in den Folgemonat und das Folgejahr möglich.
- Verfall spätestens am 30. Juni des Folgejahres, wenn nicht abgerufen.
Entlastungsgeld – Fazit
Entlastungsgeld – Fazit
- Der Entlastungsbetrag finanziert vielfältige Betreuungs- und Unterstützungsangebote.
- Pflegebedürftige haben den Anspruch, Angehörige profitieren von Entlastung.
- Professionelle Pflegedienste beraten umfassend und übernehmen die Abrechnung mit der Pflegekasse.
Wir sind für Sie da!
Gerne beraten wir Sie, welche Leistungen für Sie passen. Auf diese Weise erhalten Sie eine individuell auf Sie oder Ihre Angehörigen abgestimmte Grundpflege. Sie haben Fragen? Auch die beantworten Ihnen unsere Mitarbeiter gerne. Rufen Sie uns an!
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