Entlastungsgeld

Mit Blick auf eine gesunde und sichere Zukunft

Pflege-Ratgeber

Entlastungsgeld

Entlastungsbetrag: Gezielte

Entlastung für pflegende Angehörige

Entlastungsbetrag:

Gezielte Entlastung für

pflegende Angehörige

So entlasten Sie mit Entlastungsleistungen

Angehörige bei häuslicher Pflege

So entlasten Sie mit

Entlastungsleistungen

Angehörige bei

häuslicher Pflege

Entlastungsleistungen gehören zum Leistungskatalog der Gesetzlichen Pflegeversicherung und sind gesetzlich im § 45b SGB XI geregelt.

  • Sie dienen der Entlastung pflegender Angehöriger.
  • Sie ermöglichen zusätzliche professionelle Unterstützung bei der Betreuung.
  • Sie fördern die Selbstständigkeit und Selbstbestimmtheit der Pflegebedürftigen.

Voraussetzungen für den Anspruch:

  • Versicherung in der Gesetzlichen Pflegeversicherung mit mindestens zwei Jahren Versicherungszeit in den letzten zehn Jahren (§ 33 Abs. 2 SGB XI).
  • Ein anerkannter Pflegegrad muss vorliegen.

Wozu dient der Entlastungsbetrag?

Wozu dient der

Entlastungsbetrag?

  • Haushaltshilfen und haushaltsnahe Dienstleistungen wie:
    • Einkaufshilfe
    • Reinigung von Haus oder Wohnung
    • Wäsche waschen
    • Essenszubereitung
    • Fahrdienste
    • Botengänge
  • Alltags- oder Pflegebegleitung
  • Angebote zur Beschäftigung, Aktivierung, Gedächtnisförderung, z.B. bei Demenz
  • Begleitete Mobilisation
  • Verhinderungspflege
  • Kurzzeitpflege
  • Tages- oder Nachtpflege
  • Besuchsdienste

Hinweis:

  • Viele dieser Leistungen gelten laut § 45c SGB XI als niedrigschwellige Betreuungsangebote.
  • Sie dürfen auch von geschultem Personal oder Ehrenamtlichen ohne Pflegeausbildung erbracht werden.

Höhe des Entlastungsbetrags nach Pflegegrad

Höhe des

Entlastungsbetrags

nach Pflegegrad

Der Entlastungsbetrag beträgt für alle Pflegegrade einheitlich 125 Euro pro Monat:

  • Pflegegrad 1: 125 Euro/Monat
  • Pflegegrad 2: 125 Euro/Monat
  • Pflegegrad 3: 125 Euro/Monat
  • Pflegegrad 4: 125 Euro/Monat
  • Pflegegrad 5: 125 Euro/Monat

Zusätzliche Entlastung bei Pflegesachleistungen:

  • Pflegebedürftige ab Pflegegrad 2 können bis zu 40% des ungenutzten Budgets für weitere Entlastungsleistungen verwenden.

Entlastungsleistungen erhalten – so geht es

Entlastungsleistungen

erhalten – so geht es

  • Anspruch über die Pflegekasse einlösen.
  • Abrechnung erfolgt nach dem Kostenerstattungsprinzip (Rechnungen und Zahlungsbelege erforderlich).
  • Bei Pflegediensten erfolgt die Abrechnung meist direkt mit der Pflegekasse.

Übertragung nicht genutzter Beträge:

  • Übertragung in den Folgemonat und das Folgejahr möglich.
  • Verfall spätestens am 30. Juni des Folgejahres, wenn nicht abgerufen.

Entlastungsgeld – Fazit

Entlastungsgeld – Fazit

  • Der Entlastungsbetrag finanziert vielfältige Betreuungs- und Unterstützungsangebote.
  • Pflegebedürftige haben den Anspruch, Angehörige profitieren von Entlastung.
  • Professionelle Pflegedienste beraten umfassend und übernehmen die Abrechnung mit der Pflegekasse.

Wir sind für Sie da!

Gerne beraten wir Sie, welche Leistungen für Sie passen. Auf diese Weise erhalten Sie eine individuell auf Sie oder Ihre Angehörigen abgestimmte Grundpflege. Sie haben Fragen? Auch die beantworten Ihnen unsere Mitarbeiter gerne. Rufen Sie uns an!