Entlastung pflegender Angehöriger

Mit Blick auf eine gesunde und sichere Zukunft

Pflege-Ratgeber

Entlastung pflegender Angehöriger

Entlastung pflegender

Angehöriger

Entlastung pflegender Angehöriger

Überforderung vorbeugen

Entlastung pflegender

Angehöriger

Überforderung vorbeugen

So entlasten Sie sich als pflegende Angehörige

So entlasten Sie sich

als pflegende Angehörige

Wer gilt als pflegender Angehöriger?

Als pflegende Angehörige gelten unter anderem:

  • Eltern
  • Geschwister
  • Kinder
  • Enkel
  • Onkel und Tante
  • Nachbarn, Freunde oder Bekannte (bei intensiver Pflege)

Voraussetzungen für Leistungen:

  • Pflegegrad 2 oder höher
  • Pflege im häuslichen Umfeld
  • Mindestens 10 Stunden Pflege pro Woche
  • Keine gewerbliche (bezahlte) Pflege

Welche Belastungen entstehen bei der Pflege?

Welche Belastungen

entstehen bei der Pflege?

  • Zusätzliche Aufgaben zu Haushalt und Familie
  • Organisation von Arztbesuchen und Terminen
  • Körperliche und psychische Überforderung
  • Schleichende Überlastung mit Gesundheitsrisiken

Signale für eine Überlastung bei der Angehörigenpflege

Signale für eine

Überlastung bei der

Angehörigenpflege

Warnzeichen frühzeitig erkennen:

  • Kopfschmerzen
  • Herz-Kreislauf-Beschwerden
  • Schlafstörungen
  • Konzentrations- und Gedächtnisprobleme
  • Hautprobleme
  • Verspannungen in Rücken, Nacken oder Schultern
  • Nervosität, Reizbarkeit, Stimmungsschwankungen
  • Verdauungsprobleme, Gewichtsveränderungen
  • Erhöhter Alkohol- oder Medikamentenkonsum

(Hilfs-)Angebote zur Entlastung pflegender Angehöriger

(Hilfs-)Angebote zur

Entlastung pflegender

Angehöriger

Persönliche Beratung bietet Informationen zu:

  • Unterstützungsmöglichkeiten bei häuslicher Pflege
  • Individuell passende Leistungen
  • Kostenübernahme durch die Pflegeversicherung

Tipp:

  • Informieren Sie sich frühzeitig über Entlastungsangebote.
  • Nehmen Sie regelmäßige Auszeiten.
  • Achten Sie auf Ihre eigenen Bedürfnisse und Gesundheit.

Leistungen zur Entlastung pflegender Angehöriger

Leistungen zur

Entlastung pflegender

Angehöriger

Entlastungsleistungen (nach § 45b SGB XI)

  • Bis zu 125 Euro pro Monat für alle ab Pflegegrad 1
  • Kostenerstattung durch Quittung oder Rechnung
  • Übertragung nicht genutzter Leistungen bis zum 30. Juni des Folgejahres

Weitere Entlastungsmöglichkeiten

  • Einbindung professioneller Hilfe schon bei geringem Pflegebedarf
  • Nutzung von Tagespflege oder Verhinderungspflege

Seniorenbetreuung im eigenen Zuhause – wer kann entlasten?

Seniorenbetreuung

im eigenen Zuhause

wer kann entlasten?

  • Hilfe durch Familienmitglieder
  • Unterstützung durch gemeinnützige Ehrenamtliche
  • Professionelle Betreuung durch Pflegedienste

Vorteile professioneller Pflegedienste:

  • Individuelle Betreuung und Haushaltsunterstützung
  • Flexibler Einsatz bei plötzlichem Pflegebedarf
  • Umfassende Leistungen aus einer Hand

Finanzierung der Entlastung pflegender Angehöriger

Finanzierung der

Entlastung pflegender

Angehöriger

  • Kostenübernahme durch Pflegeversicherung ab Pflegegrad 1
  • Höhere Leistungen bei höherem Pflegegrad
  • Verhinderungspflege: bis zu 1.612€ jährlich ab Pflegegrad 2
  • Kurzzeitpflege, Pflegegeld, Pflegesachleistungen, Tages-/Nachtpflege ab Pflegegrad 2

Entlastung pflegender Angehöriger – Fazit

Entlastung pflegender

Angehöriger – Fazit

  • Frühzeitige Information schützt vor Überlastung
  • Pflegeversicherung unterstützt ab Pflegegrad 1
  • Professionelle Pflegedienste bieten individuelle Entlastung

Wir sind für Sie da!

Gerne beraten wir Sie, welche Leistungen für Sie passen. Auf diese Weise erhalten Sie eine individuell auf Sie oder Ihre Angehörigen abgestimmte Grundpflege. Sie haben Fragen? Auch die beantworten Ihnen unsere Mitarbeiter gerne. Rufen Sie uns an!