Pflegesachleistungen

Mit Blick auf eine gesunde und sichere Zukunft

Pflege-Ratgeber

Pflegesachleistungen

Pflegesachleistungen: Hilfe in der ambulanten Pflege

Pflegesachleistungen: Hilfe

in der ambulanten Pflege

Was sind Pflegesachleistungen?

Was sind

Pflegesachleistungen?

  • Pflegesachleistungen sind keine Sachgegenstände, sondern professionelle pflegerische Leistungen, die ein ambulanter Pflegedienst erbringt.
  • Gemäß § 36 SGB XI zählen dazu:
    • körperbezogene Pflegemaßnahmen
    • pflegerische Betreuungsmaßnahmen
    • Hilfe bei der Haushaltsführung
  • Ziel ist es, Einschränkungen der Selbstständigkeit zu beheben oder zu verhindern.

Wer bekommt Pflegesachleistungen?

Wer bekommt

Pflegesachleistungen?

    • Ein Antrag auf Pflegegrad bei der Pflegeversicherung ist Voraussetzung.
    • Ab Pflegegrad 2 besteht Anspruch auf Pflegesachleistungen.
    • Pflegegrad 1: Nutzung des Entlastungsbetrags möglich.

Pflegesachleistungen nach Pflegegrad

Pflegesachleistungen

nach Pflegegrad

  • Pflegegrad 1: 0 Euro
  • Pflegegrad 2: 724 Euro
  • Pflegegrad 3: 1.363 Euro
  • Pflegegrad 4: 1.693 Euro
  • Pflegegrad 5: 2.095 Euro

Was zählt zu den Pflegesachleistungen?

Was zählt zu den

Pflegesachleistungen?

  1. Körperbezogene Pflege: z.B. Duschen, An- und Auskleiden
  2. Betreuungsmaßnahmen: z.B. Spaziergänge
  3. Haushaltshilfe: z.B. Kochen, Reinigung der Wohnung
  4. Weitere Leistungen: z.B. Tagespflege, Verhinderungspflege, Kurzzeitpflege

Pflegesachleistungen vs. Pflegegeld

Pflegesachleistungen

vs. Pflegegeld

  • Pflegesachleistungen: zweckgebundene Leistungen für Pflegedienste, direkte Abrechnung mit Pflegekasse
  • Pflegegeld: Geldleistung bei privater Pflege durch Angehörige oder Bekannte
  • Beides ist abhängig vom Pflegegrad (ab Pflegegrad 2)

Wer darf Pflegesachleistungen erbringen?

Wer darf

Pflegesachleistungen

erbringen?

  • Nur anerkannte Pflegedienste oder Pflegekräfte mit Versorgungsvertrag
  • Pflegedienst rechnet direkt mit der Pflegekasse ab

Pflegesachleistungen nicht in

Anspruch genommen – was nun?

Pflegesachleistungen?

nicht in Anspruch

was nun?

  • Pflegesachleistungen verfallen am Monatsende, wenn sie nicht genutzt werden
  • Bei Verzicht auf Pflegedienstleistungen: Auszahlung von Pflegegeld möglich
  • Kombinationspflege: anteilige Nutzung von Pflegesachleistungen + Pflegegeld

Kombinationspflege umfasst:

Kombinationspflege

umfasst:

  • Pflegesachleistungen: Pflege durch ambulanten Dienst
  • Pflegegeld: Unterstützung für private Pflegepersonen

Umwandlungsanspruch:

  • Bis zu 40 % der Pflegesachleistungen können für Betreuungs- und Entlastungsleistungen genutzt werden
  • Beispiel: Haushaltshilfe oder Betreuung bei Demenz
  • Kombination mit Entlastungsbetrag möglich

Fazit

  • Pflegesachleistungen sichern die ambulante Pflege ab und entlasten pflegende Angehörige.
  • Ambulante Dienste wie Sernitas Care erbringen diese Leistungen und rechnen direkt mit der Pflegekasse ab.

Wir sind für Sie da!

Gerne beraten wir Sie, welche Leistungen für Sie passen. Auf diese Weise erhalten Sie eine individuell auf Sie oder Ihre Angehörigen abgestimmte Grundpflege. Sie haben Fragen? Auch die beantworten Ihnen unsere Mitarbeiter gerne. Rufen Sie uns an!