Pflegevertrag

Mit Blick auf eine gesunde und sichere Zukunft

Pflege-Ratgeber

Pflegevertrag

Pflegevertrag: Was ist zu beachten?

Pflegevertrag

Was ist zu beachten?

Was ist ein Pflegevertrag?

  • Ein Pflegevertrag ist ein schriftlicher Vertrag zwischen einem Pflegedienstleister und der pflegebedürftigen Person bzw. deren Vertretung.
  • Er regelt alle Vereinbarungen zur Durchführung und Organisation der Pflegeleistungen.
  • Beide Parteien bestätigen durch Unterschrift die Zusammenarbeit zur optimalen Versorgung.

Inhalte des Pflegevertrags: Was ist zu beachten?

Inhalte des Pflegevertrags:

Was ist zu beachten?

Formale Anforderungen

    • Vertragspartner: Namen und Adressen beider Seiten müssen enthalten sein. Ist die pflegebedürftige Person nicht unterschriftsfähig, kann eine bevollmächtigte Person dies übernehmen.
    • Vertragslaufzeit: Der Beginn und die Laufzeit (meist unbefristet) müssen angegeben sein. Eine Kündigung beendet den Vertrag.
    • Anlagen: Zusatzvereinbarungen wie Leistungsbeschreibungen, Entgeltverzeichnis und Datenschutzdokumente gehören dazu.
    • Aushändigung: Beide Parteien erhalten ein vollständiges, unterschriebenes Exemplar.
    • Zulassung: Der Pflegedienst muss nach § 72 SGB XI zugelassen sein, um mit der Pflegekasse abrechnen zu dürfen.

Inhalte im Pflegevertrag

  • Leistungsbeschreibungen: Detaillierte Auflistung aller zu erbringenden Leistungen – reine Nennung reicht nicht aus.
  • Erreichbarkeit: Geregelt sein sollte, wer wann erreichbar ist. Eine Notfall-Rufbereitschaft ist sinnvoll und sollte klar definiert und beziffert sein.
  • Leistungserbringung: Es sollte vermerkt sein, wer die Pflegeleistungen erbringt und ob externe Partner beteiligt sind.
  • Pflegedokumentation: Eine schriftliche Dokumentation zu Hause muss vorhanden und einsehbar sein.
  • Leistungsnachweise: Auf Basis der Dokumentation wird ein Leistungsnachweis erstellt, der geprüft und unterschrieben werden muss.
  • Kosten: Die Kosten sollten transparent über eine Tabelle dargestellt sein. Unzulässige Preiserhöhungen dürfen nicht vorkommen.
  • Abrechnung: Die Abrechnungsmethode (z.B. direkt mit Pflegekasse oder per Rechnung) muss klar benannt sein.
  • Datenschutz und Schweigepflicht: Die Schweigepflicht und der Schutz persönlicher Daten müssen garantiert und geregelt sein.
  • Haftung: Der Pflegedienst sollte ausreichend versichert sein und Haftungsregelungen enthalten.
  • Regelung für Notfälle: Es sollte definiert sein, wie im Notfall verfahren wird, z.B. Schlüsselregelung oder Notfallkontakt.
  • Wohnungsschlüssel: Ein Übergabeprotokoll der Schlüssel sollte als Anlage beiliegen.
  • Beschwerdemanagement: Es sollte ein Ablauf beschrieben sein, wie bei Unzufriedenheit vorzugehen ist.
  • Kündigung: Die pflegebedürftige Person darf jederzeit fristlos kündigen. Der Pflegedienst hat eine Kündigungsfrist von 14 Tagen.

Wer darf den Pflegevertrag unterschreiben?

Wer darf den Pflegevertrag

unterschreiben?

  • Die pflegebedürftige Person selbst.
  • Ein/e gesetzliche/r Betreuer/in.
  • Ein/e Bevollmächtigte/r, sofern eine Vorsorgevollmacht dies eindeutig regelt.

Pflegevertrag kündigen: Worauf achten?

Pflegevertrag kündigen:

Worauf achten?

  • Sie dürfen den Pflegevertrag jederzeit fristlos und ohne Begründung kündigen.
  • Der Pflegedienst muss eine Kündigungsfrist von mindestens 14 Tagen einhalten.

Inhalte einer schriftlichen Kündigung

Inhalte einer

schriftlichen Kündigung

  • Vertragspartner: Pflegedienst und pflegebedürftige Person inkl. Adressen
  • Vertragsnummer
  • Kündigungsdatum: Zeitpunkt, ab wann die Kündigung gelten soll
  • Kündigungsbestätigung: Bitte um schriftliche Bestätigung
  • Unterschrift

Fazit

  • Ein Pflegevertrag ist ein wichtiges Dokument und sollte gründlich geprüft werden.
  • Stellen Sie alle Fragen, die offenbleiben, um Missverständnisse zu vermeiden.
  • Bei Unzufriedenheit haben Sie jederzeit das Recht auf eine fristlose Kündigung.

Wir sind für Sie da!

Gerne beraten wir Sie, welche Leistungen für Sie passen. Auf diese Weise erhalten Sie eine individuell auf Sie oder Ihre Angehörigen abgestimmte Grundpflege. Sie haben Fragen? Auch die beantworten Ihnen unsere Mitarbeiter gerne. Rufen Sie uns an!