Beratungsgespräche nach § 37.3 SGB XI

Gut beraten. Sicher versorgt.

QUALITÄTSSICHERUNG ZUHAUSE

Individuelle Beratung

im Rahmen von § 37.3 SGB XI

Wenn Sie Pflegegeld erhalten und Ihre Pflege zu Hause durch Angehörige oder andere private Personen organisiert wird, sind regelmäßige Beratungsgespräche nach § 37.3 des Elften Sozialgesetzbuches (SGB XI) gesetzlich vorgeschrieben. Diese Gespräche dienen dazu, die Qualität Ihrer häuslichen Pflege zu sichern und pflegende Angehörige zu unterstützen.

Bei den Beratungsgesprächen handelt es sich um fachlich qualifizierte Gespräche bzw. Hausbesuche durch eine Pflegefachperson. Sie finden in Ihrer gewohnten Umgebung statt und haben folgende Ziele:

  • Fachliche Unterstützung für pflegende Angehörige
  • Bewertung der aktuellen Pflegesituation
  • Hinweise zu pflegerischen Techniken und Hilfsmitteln
  • Information über Entlastungs- und Unterstützungsangebote
  • Klärung von Fragen rund um den Pflegealltag

Die Gespräche helfen dabei, frühzeitig Überforderungen zu erkennen und geeignete Maßnahmen zur Sicherstellung einer angemessenen Pflege zu entwickeln.

Wenn Sie Pflegegeld erhalten und Ihre Pflege zu Hause durch Angehörige oder andere private Personen organisiert wird, sind regelmäßige Beratungsgespräche nach § 37.3 des Elften Sozialgesetzbuches (SGB XI) gesetzlich vorgeschrieben. Diese Gespräche dienen dazu, die Qualität Ihrer häuslichen Pflege zu sichern und pflegende Angehörige zu unterstützen.

Bei den Beratungsgesprächen handelt es sich um fachlich qualifizierte Gespräche bzw. Hausbesuche durch eine Pflegefachperson. Sie finden in Ihrer gewohnten Umgebung statt und haben folgende Ziele:

  • Fachliche Unterstützung für pflegende Angehörige
  • Bewertung der aktuellen Pflegesituation
  • Hinweise zu pflegerischen Techniken und Hilfsmitteln
  • Information über Entlastungs- und Unterstützungsangebote
  • Klärung von Fragen rund um den Pflegealltag

Die Gespräche helfen dabei, frühzeitig Überforderungen zu erkennen und geeignete Maßnahmen zur Sicherstellung einer angemessenen Pflege zu entwickeln.

Wir waren anfangs unsicher, ob wir in der Pflege alles richtig machen. Beim Beratungsgespräch hat man sich Zeit für uns genommen, alles verständlich erklärt und uns praktische Tipps gegeben. Seitdem fühlen wir uns deutlich sicherer – und nicht mehr allein mit unseren Fragen.

Ehepaar Y.

Wir waren anfangs unsicher, ob wir in der Pflege alles richtig machen. Beim Beratungsgespräch hat man sich Zeit für uns genommen, alles verständlich erklärt und uns praktische Tipps gegeben. Seitdem fühlen wir uns deutlich sicherer – und nicht mehr allein mit unseren Fragen.

Ehepaar Y.

Ihre Vorteile mit Sernitas Care

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Sernitas Care

Die Häufigkeit der Beratungsgespräche nach § 37.3 SGB XI richtet sich nach dem jeweiligen Pflegegrad. Pflegebedürftige mit Pflegegrad 2 oder 3 müssen einmal halbjährlich ein Beratungsgespräch in Anspruch nehmen. Bei Pflegegrad 4 oder 5 ist ein Beratungseinsatz vierteljährlich vorgesehen. Für Personen mit Pflegegrad 1 sowie bei zusätzlicher Inanspruchnahme von Pflegesachleistungen durch einen ambulanten Dienst sind Beratungsgespräche ebenfalls möglich, jedoch nicht verpflichtend.

Die Häufigkeit der Beratungsgespräche nach § 37.3 SGB XI richtet sich nach dem jeweiligen Pflegegrad. Pflegebedürftige mit Pflegegrad 2 oder 3 müssen einmal halbjährlich ein Beratungsgespräch in Anspruch nehmen. Bei Pflegegrad 4 oder 5 ist ein Beratungseinsatz vierteljährlich vorgesehen. Für Personen mit Pflegegrad 1 sowie bei zusätzlicher Inanspruchnahme von Pflegesachleistungen durch einen ambulanten Dienst sind Beratungsgespräche ebenfalls möglich, jedoch nicht verpflichtend.

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